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Möchten Sie Ihre
Hinterbliebenen entlasten?

Bestehen komplexere Familien- und/oder Vermögensverhältnisse - bildet beispielsweise ein Unternehmen oder Liegenschaften Gegenstand einer dereinstigen Erbschaft -, empfiehlt es sich, die vorübergehende Betreuung des Nachlasses bis zur Teilung und den Vollzug derselben an externe Spezialisten auszulagern. Einen solchen Beizug von Fachleuten kann der Erblasser autonom bestimmen. Im Rahmen des Gesetzes können Instruktionen für die Verwaltung und Teilung einer Hinterlassenschaft bereits zu Lebzeiten erteilt werden.

 

Iusconsil nimmt mit Ihnen Ihre Wünsche für die Vermögensnachfolge auf. Dabei werden immer auch die Bedürfnisse der Erben in die Konzeption für eine spätere Erbteilung miteinbezogen. Mit den gesetzlich umschriebenen und in der Rechtspraxis entwickelten Kompetenzen führt Iusconsil Ihren Willen nach Ihrem Ableben aus.