Angesichts der zunehmenden Lebenserwartung stellen sich viele Menschen die Frage, was eigentlich geschieht, wenn sie vorübergehend oder längerfristig nicht in der Lage sein sollten, ihre persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten zu erledigen. Die moderne Gesetzgebung bietet als Alternative zu den behördlich angeordneten vormundschaftlichen Massnahmen die Möglichkeit, einen sog. «Vorsorgeauftrag» zu erteilen. Mit einem solchen Vertrag kann effizient und nach eigenem Gutdünken für den schlimmsten Fall vorgesorgt werden.
Iusconsil nimmt Ihre Anliegen auf und bespricht mit Ihnen den Inhalt für Ihr ganz individuelles Vorsorgekonzept. Sie bestimmen die Details für die Betreuung einzelner oder all Ihrer Angelegenheiten und entlasten sich damit, ohne die Entscheidungsgewalt zu verlieren. Auf diese Weise bewahren Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung.