Das Ehegüter- und Erbrecht enthält Grundsätze für die Aufteilung des Vermögens einer verstorbenen Person. Das Gesetz bietet aber auch die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten auf die Verteilung eines zukünftigen Nachlasses Einfluss zu nehmen. Eine selbstbestimmte Nachfolgeregelung ist namentlich bei komplexeren Familien- oder Vermögensverhältnissen und für die Unternehmensnachfolge angezeigt. Auf diese Weise können durch den Erblasser selbst die Gefahr von Konflikten reduziert und unbeabsichtigte Vermögenszuteilungen vermieden werden.
Iusconsil analysiert gemeinsam mit Ihnen Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse. Auf der Grundlage Ihrer Vorgaben wird zunächst ein Nachfolgekonzept erarbeitet und anschliessend sichergestellt, dass die formellen Anforderungen für die spätere Umsetzung Ihrer letztwilligen Verfügungen erfüllt werden.