Iusconsil muss Ihre Bedürfnisse und Ziele kennen. Deshalb wird grundsätzlich für jedes Mandat eine schriftliche Auftragsvereinbarung abgeschlossen. Darin werden Ihre Zielsetzungen, die Details der Dienstleistungen, Angaben zu den Zeitverhältnissen sowie der Honoraraufwand definiert.
Damit ist für die Auftragserfüllung sichergestellt, dass zwischen der Klientschaft und Iusconsil keine Missverständnisse bestehen.
Es können auch Rahmenauftragsvereinbarungen geschlossen werden.
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Die jeweils aktuellste Fassung der AGB kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. |