Häufig wird zwischen zwei oder mehreren Unternehmern eine Zusammenarbeit zur Erreichung eines wirtschaftlichen Ziels verabredet. Ist das Vorhaben von Erfolg gekrönt, geht es um die gerechte Verteilung der Ergebnisse. Kommt es während der Umsetzung hingegen zu Konflikten, kann das Projekt scheitern. Deshalb ist entscheidend, dass sich die Partner vor Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit über ihre Rechte und Pflichten in der Kooperation einig sind. Eine gemeinsam vereinbarte rechtliche Basis schafft Klarheit für das Zusammenwirken und trägt damit zur Entlastung der Beteiligten bei. Sie können sich auf die Umsetzung der Geschäftsidee konzentrieren.
Iusconsil hilft Ihnen bei der Festlegung der gemeinsamen Zielsetzungen und der Verteilung der Beiträge und Rechte in Ihrem Gemeinschaftsunternehmen. Die Grundsätze für das gemeinsame Verwirklichen Ihrer Geschäftsidee werden in einer schriftlichen Vereinbarung, z.B. einem Joint Venture- oder Aktionärbindungsvertrag festgelegt.