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bei der Teilung eines Nachlasses?

Vielen Erben ist es ein Bedürfnis, eine Erbteilung in Würde und ohne Streit durchzuführen. Das Gesetz gibt dafür gewisse Rahmenbedingungen vor. Diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, stellt jedoch in vielen Fällen eine grosse Herausforderung dar. Schon der nicht zu unterschätzende Koordinationsbedarf zwischen den involvierten Ämtern, Versicherungen, Steuerberatern, Banken, Immobilienverwaltern etc. pp empfinden viele Erben als Last. Teilweise können im Rahmen der Erbteilung auch persönliche Spannungen zwischen den Erben zu Tage treten.

 

Iusconsil entlastet Sie und die übrigen Mitglieder einer Erbengemeinschaft mit juristischem und organisatorischem Know-how. Sie betreut den Nachlass in Absprache mit den Erben und vermittelt bei drohendem Streit. Als unabhängige Dritte unterbreitet sie den Erben ausgewogene Teilungsvorschläge und vollzieht für Sie die Teilung auf der Basis eines schriftlichen Teilungsvertrages.